hält die Kammer zunächst fest, dass diese den Passanten Sitzgelegenheiten und Anreiz zum Verweilen in unmittelbarer Nähe der Technikumstrasse bieten und damit grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass sich Fussgänger auch für längere Zeit in diesem Raum aufhalten, erhöhen. Hervorzuheben ist, dass sich die erste Sitzbank bloss wenige Meter nach dem Standort des Lasermessgeräts befindet, mithin an einer Stelle, welche der Beschuldigte mit überhöhter Geschwindigkeit passierte (vgl. Foto Nr. 9, pag. 289 sowie Video [Zeitindex 02:05 bis 02:18]). Sodann ist der Generalstaatsanwaltschaft beizupflichten, dass aufgrund der Bäume, und zumindest zeit-