Weiter macht der Beschuldigte in diesem Zusammenhang geltend, es sei auf den Radarbildern zu sehen, dass zum Messzeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer in die Technikumstrasse eingebogen sei. Solche Verkehrsteilnehmer wären vom Beschuldigten ausserdem wegen des Schattenwurfs bereits bemerkt worden, bevor sie überhaupt ins Sichtfeld gekommen wären (pag. 341). Zwar ist auf dem Radarbild auf pag. 6 tatsächlich kein aus der Max-Buri-Strasse einbiegender Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fussgänger ersichtlich.