294 sowie das Video [Zeitindex 02:05]). Die Kammer geht mit der Generalstaatsanwaltschaft einig, dass auch diese Stelle aufgrund der Mauer und der Hecken auf der linken Strassenseite unübersichtlich ist (vgl. dazu das Radarbild auf pag. 6, das Foto Nr. 9 der UTD-Dokumentation auf pag. 289 sowie die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft auf pag. 326). Ein die Technikumstrasse abwärtsfahrender Fahrzeuglenker kann namentlich einen aus der Max-Buri-Strasse einbiegenden motorisierten Verkehrsteilnehmer oder einen Fussgänger erst im letzten Moment erkennen.