In den Fällen, in welchen Fussgänger aus den Hauseingängen bzw. -einfahrten über das schmale Trottoir hinaus oder von den Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Strassenseite sogar direkt unvermittelt auf die Strasse treten oder laufen, muss ein Fahrzeuglenker rasch reagieren und rechtzeitig abbremsen können. Einzig ein hohes Mass an Aufmerksamkeit sowie eine maximal erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h vermögen in diesen Fällen eine rechtzeitige Reaktion des Fahrzeuglenkers sowie einen kurzen Bremsweg bzw. ein Abbremsen zur rechten Zeit zu garantieren und damit eine Kollision zu verhindern.