Unter diesen Umständen kann es somit sehr wohl zu Situationen kommen, in welchen aus Sicht des abwärtsfahrenden Fahrzeuglenkers ein Fussgänger die Strasse auch von der in Fahrtrichtung gesehen rechten Seite her unerwartet betritt, um auf die gegenüberliegende Strassenseite zu gelangen. In den Fällen, in welchen Fussgänger aus den Hauseingängen bzw. -einfahrten über das schmale Trottoir hinaus oder von den Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Strassenseite sogar direkt unvermittelt auf die Strasse treten oder laufen, muss ein Fahrzeuglenker rasch reagieren und rechtzeitig abbremsen können.