Auf den farbigen Radarfotos (pag. 5 und 6) ist denn auch gut erkennbar, dass die Vegetation am 12. April 2014 jedenfalls schon ziemlich fortgeschritten war. Der Generalstaatsanwaltschaft ist mit anderen Worten zuzustimmen, wenn sie ausführt, für einen herannahenden und zudem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeuglenker sei es wegen des Pflanzenwuchses und der Bäume zwischen den Parkplätzen schwer erkennbar, ob sich im parkierten Auto noch Personen befinden würden, die im Begriff seien, auszusteigen (vgl. pag.