14 ist dabei insbesondere, dass die Parkplätze direkt an die Strasse angrenzen – das Trottoir auf der (in Fahrrichtung gesehen) rechten Strassenseite liegt hinter den Parkplätzen – und nicht etwa durch eine bauliche Massnahme in der Höhe oder im Abstand relevant davon abgegrenzt werden (vgl. dazu beispielhaft das Foto Nr. 6 der UTD-Dokumentation auf pag. 286, auf welchem klar ersichtlich ist, dass die Parkplätze bloss optisch durch Pflastersteine von der Fahrbahn abgegrenzt sind).