ner eines Wohnquartiers wie des vorliegenden wohl mehrmals täglich ihre Häuser verlassen und wieder in diese zurückkehren und dabei die Strasse betreten. Dies unter der Woche grundsätzlich eher im Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit oder der Schulpflicht sowie auch um Besorgungen zu tätigen, während an Wochenenden die Ausübung von Freizeitaktivtäten sowie der Empfang von Besuch im Zentrum stehen werden. Mit grosser Wahrscheinlichkeit müssen zumindest einige der Anwohner bzw. deren Besucher bei diesen Gelegenheiten auch die Strasse überqueren, um zu ihren auf der gegenüberliegenden Strassenseite parkierten Autos zu gelangen. Auf dem Situationsplan des UTD (pag.