Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass ein rechtzeitiges Abbremsen durch einen abwärtsfahrenden Fahrzeuglenker kumulativ ein hohes Mass an Aufmerksamkeit sowie eine gefahrene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erfordert, damit der Bremsweg möglichst kurz ausfällt. Was die Anzahl von Personen anbelangt, welche aus den Hauseingängen und Garagenfahrten auf die Strasse hinaustreten, so spielt es nach Auffassung der Kammer keine Rolle, ob es sich um einen Wochentag – Montag bis Freitag – oder wie im vorliegend zu beurteilenden Fall um einen Tag am Wochenende – Samstag oder Sonntag – handelt, zumal in beiden Fällen davon auszugehen ist, dass die Bewoh-