285) innert kürzester Zeit von einem Fussgänger oder anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Radfahrern, überquert ist. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass ein rechtzeitiges Abbremsen durch einen abwärtsfahrenden Fahrzeuglenker kumulativ ein hohes Mass an Aufmerksamkeit sowie eine gefahrene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erfordert, damit der Bremsweg möglichst kurz ausfällt.