13 korrekt, als dass die Technikumstrasse gerade und ab der Kreuzung mit der Friedeggstrasse leicht abschüssig verläuft (vgl. die Fotos Nr. 3 - 8 der UTD- Dokumentation, pag. 283 ff. sowie den Situationsplan, pag. 294). Ebenso trifft zu, dass es im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung weder öffentliche Gebäude noch bauliche Hindernisse zur Verengung der Fahrbahn hat. Allein aufgrund dessen darf ein Verkehrsteilnehmer aber nicht auf eine geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h schliessen.