, sowie das Video [Zeitindex von 01:20 bis 02:23], pag. 276). Die Signalisation linksseitig, die weissen Linien auf der Fahrbahn sowie die drei Tempo-30-Markierungen auf der Fahrbahn passierte der Beschuldigte bereits einige Stunden vor der Lasermessung auf der Anfahrt zu seinen Verwandten (gemäss den Angaben des Beschuldigten in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung um die Mittagszeit, vgl. pag. 67 Z. 20), zwei der Tempo-30-Markierungen dann auch wieder auf der Rückfahrt (ab Kreuzung mit der Friedeggstrasse), bevor er das Radarmessgerät passierte.