323 f.). Der Beschuldigte macht zunächst geltend, er habe die Signalisation und die Bodenmarkierungen Tempo-30-Zone nicht gesehen. Der Verlauf der Technikumstrasse ähnle dem einer Strasse im Innerortsbereich mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, weshalb er davon ausgegangen sei, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrage 50 km/h (vgl. dazu pag. 315 und pag.