347). Die Ergebnisse der V85-Prüfung, welche die Klarheit der Signalisation inklusive FGSO für andere Verkehrsteilnehmer belege, seien als bekannt vorauszusetzen, öffentlich und könnten ohne Weiteres bei der Baudirektion der Stadt Burgdorf eingesehen bzw. angefordert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft stelle es ins Ermessen der Kammer, ob die V85-Prüfungsergebnisse der Verkehrszone Gsteig/Pestalozzistrasse ediert und zu den Akten erkennt werden solle (pag. 348).