Die Kreuzung Technikumstrasse/Friedeggstrasse sei für die Beurteilung irrelevant. Dass die Studierenden, «insbesondere angehende Architekten, ihre Studien hauptsächlich vor Ort verbringen, um ihre unzähligen Projekte zu bewältigen», sei nicht «allbekannt» und werde bestritten (pag. 342). 7.2.4 Gegenbemerkungen der Generalstaatsanwaltschaft vom 6. November 2017 In ihrer Eingabe vom 6. November 2017 (pag. 347 f.) führt die Generalstaatsanwaltschaft aus, die Einwendung der Verteidigung gegen die Erwähnung der obligatorischen V85-Prüfung nach einer erfolgten Verkehrsberuhigungsmassnahme sei nicht zu hören.