Schliesslich sei der von der Generalstaatsanwaltschaft herbeigeführte Konnex zwischen Bahnhof, Primarschule und Oberstufe nicht ersichtlich. Schüler benötigten während der obligatorischen Schulzeit keine Züge, um den Schulweg zurückzulegen, sie würden daher auch nicht vom Bahnhof her zur Schule gelangen, schon gar nicht am Samstag. Dasselbe gelte auch für die Ausführungen zu den Studierenden der Berner Fachhochschule. Die Kreuzung Technikumstrasse/Friedeggstrasse sei für die Beurteilung irrelevant.