Weiter erwähne die Generalstaatsanwaltschaft den Radweg; dieser verlaufe im unteren Bereich der Technikumstrasse parallel zu dieser. Zuvor sei der Radweg durch eine Böschung von der Technikumstrasse getrennt. Der Radweg kreuze die Technikumstrasse nicht. Diese Strassenanlage sei eine typische Situation, wie sie im Innerortsbereich auch bei Strassen mit Tempo 50 auftrete (pag. 341). Der Übergang zum Schulhaus sei deutlich weiter unten, im Bereich der Begegnungszone, mit gut markiertem Tempo-20- Signal, im flachen Bereich der Technikumstrasse und mit zusätzlichen roten Bodenmarkierungen.