11 sehen. Auf den Aufnahmen des UTD wären sie zweifelsohne noch besser zu sehen, wenn die Gesichter nicht mit einem grünen Rechteck vor grünem Hintergrund abgedeckt wären. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass am fraglichen Tag Menschen dort gewesen seien und dass der Beschuldigte nicht gebremst hätte, wären Menschen auf oder neben der Technikumstrasse gewesen, bei denen mit überraschenden Handlungen hätte gerechnet werden müssen. Weiter erwähne die Generalstaatsanwaltschaft den Radweg;