Selbst wenn dies aber so wäre, würde dies die Örtlichkeit nicht von anderen Innerortsbereichen mit Tempo 50 unterscheiden. Ein Verkehrsteilnehmer, der aus der Max-Buri-Strasse in die Technikumstrasse einbiege, müsse über das Trottoir fahren. Ausserdem wäre wegen des Rechtsvortritts der Beschuldigte diesem Verkehrsteilnehmer gegenüber vortrittsberechtigt gewesen. Auf den Bildern des Radars (pag. 6) sei zu sehen, dass am 12. April 2014 kein Verkehrsteilnehmer von links in die Technikumstrasse eingebogen sei. Es sei auf den Bildern auch kein Schatten eines Fahrzeugs oder einer Person zu sehen, die hätte einbiegen wollen.