Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte abrupte Lenkbewegungen gemacht hätte. Es habe am fraglichen Tag also auch ausserhalb des Bildbereiches der Radarkamera keine Menschen gehabt (pag. 340). Betreffend den von der Generalstaatsanwaltschaft erwähnten Pflanzenwuchs zwischen den Bäumen bringt der Beschuldigte weiter vor, das auf den Bildern der UTD-Dokumentation sichtbare Gras sei zum Zeitpunkt der Fahrt vom 12. April 2014 mit Sicherheit noch nicht so hoch gewesen, dass es die Sicht hätte verdecken können.