Auch die Polizei sei bei der Rekonstruktionsfahrt vom 23. Juni 2017 ziemlich in der Mitte der Technikumstrasse gefahren. Das lasse zwingend darauf schliessen, dass der Beschuldigte weder kurz vor, noch kurz nach der Aufnahme einen Verkehrsteilnehmer gekreuzt habe, sonst wäre er nämlich am Rand gefahren. Diese Aussage gelte ausdrücklich auch für den Strassenabschnitt oberund unterhalb des Aufnahmebereiches der Kamera, weil Verkehrsteilnehmer im Normalfall vor dem Kreuzen langsam gegen den Strassenrand, resp. nach dem Kreuzen wieder langsam in die Strassenmitte zusteuern würden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte abrupte Lenkbewegungen gemacht hätte.