Dies sei hier nicht der Fall. Für ein wie von der Generalstaatsanwaltschaft geschildertes reges Treiben der Bewohner am fraglichen Samstag auf und in unmittelbarer Nähe der Technikumstrasse würden sodann nicht die geringsten Anhaltspunkte vorliegen. Auf den Radarbildern sehe man kein einziges Lebewesen. Insbesondere auf pag. 5 sei eine beträchtliche Strecke zu sehen. Der Beschuldigte sei ziemlich in der Mitte der Strasse gefahren, das sei ein normales Verhalten, wenn die Strasse nicht durch einen Mittelstreifen getrennt sei und kein Gegenverkehr herrsche. Auch die Polizei sei bei der Rekonstruktionsfahrt vom 23. Juni 2017 ziemlich in der Mitte der Technikumstrasse gefahren.