10 flächen (FGSO) hätte den Beschuldigten stutzig machen sollen. Es handle sich aber nicht um Markierungen nach Strassenverkehrsrecht und diese würden auf zahlreichen Strassen, insbesondere auch in Bereichen mit Tempo 50 eingesetzt (pag. 339). Die Aussagen, wonach sich die Gefährdungssituation auf Autobahnen von derjenigen des Innerortsbereiches unterscheide, sei vorliegend nicht von Bedeutung.