so habe er ausgesagt, es habe am fraglichen Tag wenig Verkehr gehabt, wenn er sich recht erinnere, sei sein Fahrzeug damals das einzige Fahrzeug auf der Technikumstrasse gewesen. Er habe seine Aussage abgewogen und überlegt. Er habe zuerst die allgemeine Verkehrslage im Gsteigquartier wiedergegeben und diese dann für die Technikumstrasse präzisiert, indem er ausgeführt habe, dass es seiner Erinnerung zufolge keine weiteren Fahrzeuge auf der Technikumstrasse gehabt hätte. Diese Differenzierung spreche für seine Glaubwürdigkeit (pag.