Es sei allbekannt, dass insbesondere angehende Architekten die Jahre ihres Studiums hauptsächlich vor Ort verbringen würden, um die unzähligen Projekte zu bewältigen (pag. 327). Aus all diesen Gründen sei es höchst unwahrscheinlich, dass sich weder Bewohner der Ein- und Mehrfamilienhäuser, Kinder, Jugendliche, Studenten, Besucher, ältere Menschen des nahe gelegenen Altersheims noch sonstige Anwohner der Gemeinde Burgdorf an jenem trockenen und schönen Frühlingstag am 12. April 2014 um 15.00 Uhr nachmittags draussen auf der Technikumstrasse aufgehalten hätten, als der Beschuldigte die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten habe (pag. 327 f.).