(auf Bild Nr. 5 im Hintergrund sichtbar), dessen Bewohner auf dem Weg in die Begegnungszone ebenfalls an der Technikumstrasse entlang gehen würden. Just diese beiden Gruppen von Verkehrsteilnehmern – Kinder und ältere Menschen – würden in den Erwägungen von BGE 123 II 37, E.1.d. im Zusammenhang mit übersetzter Geschwindigkeit im Innerortsbereich als einem besonderen Risiko ausgesetzt bezeichnet. Dasselbe gelte auch für Studenten der Berner Fachhochschule, die auf der Höhe der Friedeggstrasse die Technikumstrasse überqueren müssten, um zu ihrem Campus zu gelangen.