Der einbiegende Radfahrer wähne sich in der Tempo-30-Zone und der unmittelbar danach beginnenden Begegnungszone gleich wie die anderen Strassenbenützer in Sicherheit. Um zu den Schulplätzen zu gelangen, müsse die Technikumstrasse an besagter Stelle oder ein wenig weiter unten in der Begegnungszone (zweiter Radweg) schliesslich überquert werden. Kinder und Jugendlich müssten zwar an Samstagen nicht zur Schule, aus dieser Tatsache lasse sich jedoch keineswegs schliessen, dass sie sich nicht dennoch dort aufhalten würden.