Selbst wenn der Beschuldigte die sich dort allenfalls ausruhenden Passanten bemerkt hätte, habe er aufgrund der erwähnten Ausrichtung der Parkbänke nicht erkennen können, wer dort sitze und was diese Menschen tun oder lassen würden, bzw. wie sich die Situation entwickle. Zwischen der Strasse und den Sitzgelegenheiten verlaufe sodann kein Trottoir, sodass die Strasse sofort betreten werden müsse, wolle man zu den Häusern gelangen. Auf Bild Nr. 9 sei zudem erkennbar, dass sich die erste Sitzbank gleich etwa fünf Meter nach dem Lasermessgerät befinde, mithin an einer