Auf dem Bild Nr. 9 sowie auf Nr. 11, 12 und 13 seien auf der rechten Strassenseite Parkbänke zu erkennen, die nach unten ausgerichtet und hinter dem Baumstamm und der kleinen Wiese schlecht sichtbar seien. Diese Parkbänke ergänzten den Lebensraum, welcher an der Technikumstrasse geschaffen worden sei und unterstrichen die Notwendigkeit des Langsamverkehrs. Selbst wenn der Beschuldigte die sich dort allenfalls ausruhenden Passanten bemerkt hätte, habe er aufgrund der erwähnten Ausrichtung der Parkbänke nicht erkennen können, wer dort sitze und was diese Menschen tun oder lassen würden, bzw. wie sich die Situation entwickle.