Rechtsprechung auch dürfe, verringere die Nähe der Verwirklichung der Gefährdung bzw. Verletzung im Sinne des Tatbestandsmerkmals der erhöhten abstrakten Gefährdung in beträchtlicher Weise (pag. 325 f.). Auch das dichte Buschwerk, das den Ein- und Mehrfamilienhäusern Sichtschutz biete, führe dazu, dass man Personen nicht bereits sehe, wenn sie im Begriff seien, das Haus zu verlassen, sondern erst, wenn sie aufs Trottoir treten würden (Bild Nr. 8). Das zwei Meter breite Trottoir (Bild Nr. 5) sei innerhalb kürzester Zeit von einem rennenden Kind oder einem sich nicht achtenden Erwachsenen mit Fokus auf sein gegenüber parkiertes Auto überquert.