In diesem Sinne könne die konkrete Lage am fraglichen Tag, bzw. ob sich zum damaligen Zeitpunkt andere Verkehrsteilnehmer vor Ort befunden hätten, bloss indirekt anhand von Situationsplänen und Fotodokumentationen geschlossen oder müsse anderweitig rekonstruiert werden. Dass sich die Gemeinde auf Antrag der Bevölkerung im ordentlichen Verfahren bewusst für die bestehende Regelung und die signalisierten Einschränkungen in diesem Strassenabschnitt entschieden habe, basiere auf den Erfahrungswerten und Erkenntnissen aus der Evaluationsphase für die Signalisation und könne als weiteres Element hinzugezogen werden, dass die Verkehrsteilneh-