Der Beschuldigte habe sich anlässlich seiner Einvernahme vom 4. März 2015 auch über das Verkehrsaufkommen geäussert; es sei gering gewesen, soweit er sich erinnern könne, sei sein Fahrzeug damals das einzige Fahrzeug auf der Technikumstrasse gewesen. Diese Aussage werde durch die Bilder des Radargerätes bestätigt. Zudem sei zu bedenken, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung im Frühling, bei Tageslicht und bei trockenen Witterungsverhältnissen an einem Samstagnachmittag um 15.16 Uhr erfolgt sei, als weder Schüler noch Kirchgänger unterwegs gewesen seien. Die bauliche Situation sei mit den Fotos des UTD bewiesen.