Es handle sich um eine lange, gerade, abschüssige, relativ breite Fahrbahn, die links und rechts von einem Trottoir gesäumt sei. Im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung habe es keine öffentlichen Gebäude und keinerlei bauliche Hindernisse zur Verengung der Fahrbahn. Der Beschuldigte sei von der Friedeggstrasse in die Technikumstrasse eingebogen. Auf dem Abschnitt der Technikumstrasse, an der die bernische Fachhochschule liege, sei er nie gefahren. Der Beschuldigte habe sich anlässlich seiner Einvernahme vom 4. März 2015 auch über das Verkehrsaufkommen geäussert;