5 des Beschuldigten in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung pag. 86 f. bzw. pag. 66 ff.). Ergänzend liegt der Kammer im vorliegenden Neubeurteilungsverfahren die Dokumentation des UTD zur Würdigung vor. Diese besteht aus einem Video, welches den gesamten Verlauf der Technikumstrasse ab Signalisation Tempo-30-Zone via Kreuzung Friedeggstrasse bis zur Einmündung Kreisverkehrsplatz Lyssachstrasse dokumentiert (pag. 276), einem Fotodossier (pag.