chen Berufungsbegründung, pag. 313). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Sachverhalt 6.1 Erstellter Sachverhalt Als erstellt gilt, dass der Beschuldigte am 12. April 2014 nach einem Besuch bei an der C.________ (Adresse) wohnhaften Verwandten mit seinem Personenwagen von der Friedeggstrasse in die Technikumstrasse in Burgdorf einbog und diese in Fahrtrichtung Lyssachstrasse befuhr.