3 einer Verbindungsbusse von CHF 7‘200.00 zu verurteilen, bzw. bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von sechs Tagen, sowie zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten, zur anteilsmässigen Bezahlung der bundesgerichtlichen Verfahrenskosten und zur Bezahlung der Verfahrenskosten des derzeit hängigen oberinstanzlichen Verfahrens (pag. 320 f.).