4. Anträge der Parteien im Neubeurteilungsverfahren Der Beschuldigte beantragt mit Berufungsbegründung vom 25. September 2017, er sei wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, begangen am 12. April 2014 in Burgdorf durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit schuldig zu sprechen und zu einer Busse von CHF 600.00 zu verurteilen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 313).