Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen. Vom Eingang der vom UTD am 23. Juni/13. Juli 2017 erstellten/übermittelten Dokumentationen (Fotodossier & Situationsplan 1:100, DVD Video-Doku) wurde mit Verfügung vom 14. August 2017 Kenntnis genommen und gegeben. Zudem wurden die Parteien aufgefordert, bis am 20. September 2017 mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden sind (pag. 296). Die Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigten erteilten innert Frist mit Schreiben vom 22. August 2017 bzw. 23. August 2017 ihre Zustimmung für die Durchführung des schriftlichen Verfahrens (pag.