Ausserdem wurde bei der Kantonspolizei Bern, Unfalltechnischer Dienst (nachfolgend UTD), von Amtes wegen die Erstellung eines massstabgetreuen Plans des Strassenabschnitts Technikumstrasse in Burgdorf (ab Kreuzung Friedeggstrasse bis Kreisel Lyssachstrasse) samt Fotodokumentation in Auftrag gegeben. Den Parteien wurde zur Nennung und Einreichung weiterer Beweismittel eine Frist von 20 Tagen angesetzt. Mit Eingabe vom 21. Juni 2017 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Nennung weiterer Beweismittel verzichte (pag. 273). Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.