1. A.________ wird verurteilt, B.________ als Genugtuung CHF 25‘000.00, nebst Zins zu 5% seit 20.03.2016, zu bezahlen. 2. Weitergehend wird die Zivilklage betreffend Genugtuung abgewiesen. 3. Die auf den Zivilpunkt entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘000.00 (zuzüglich Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung), werden A.________ und B.________ je hälftig, ausmachend je CHF 500.00, auferlegt. 4. Die auf B.________ entfallenden Verfahrenskosten trägt vorläufig der Kanton Bern.