B.________ hat dem Kanton Bern 1/4 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung von CHF 6‘256.05, ausmachend CHF 1‘564.00, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. iur. Y.________ 1/4 der Differenz von CHF 1‘564.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 391.00, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.