nachforderbarer Betrag CHF 551.95 Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3‘865.95. A.________ hat dem Kanton Bern 11/12 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung von CHF 3‘865.95, ausmachend CHF 3‘543.80, zurückzuzahlen und Fürsprecher X.________ 11/12 der Differenz von CHF 929.95 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 852.45, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.