3. Zu den auf den Strafpunkt entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5‘000.00 (zuzüglich Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung). IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher X.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 56.63200.00 CHF 11'325.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 508.40 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 11'833.40 CHF 946.65 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 12'780.05