1. Zu einer Freiheitsstrafe von 82 Monaten, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl BM 16 6343 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland vom 19.04.2016. 103 Die vom 20.03.2016 bis zum 10.10.2016 ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 205 Tagen sowie der am 11.10.2016 vorzeitig angetretene Strafvollzug werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 28‘648.65 (zuzüglich Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung).