2. A.________ gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. I.1.2. hiervor zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt wurde; unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19.04.2016 (Ziff. III.2. des Urteilsdispositivs);