MAZZUCCHELLI/MARIO POSTIZZI, a.a.O.). VII. Verfügungen Hinsichtlich der weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 101 Berichtigtes Dispositiv: Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26.04.2017 (PEN 2016 984) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ schuldig erklärt wurde