Diese Forderung ist seit dem 20. März 2016 zu 5% zu verzinsen. Soweit weitergehend ist die Zivilklage betreffend Genugtuung abzuweisen. Auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen im Zusammenhang mit dem Zivilpunkt wird sogleich nachstehend eingegangen. VI. Kosten und Entschädigung