Dies entspräche einem Betrag von ca. 22‘000.00 bis ca. CHF 30‘000.00. In einer zweiten Phase wären namentlich das eventualvorsätzliche (aber in Verteidigungsabsicht erfolgte) Vorgehen des Beschuldigten und die zusätzlich zur Verletzung des Arms/der Hand des Privatklägers entstandene Lebensgefahr mit notwendiger Notoperation sowie sein junges Alter bzw. die lange zukünftige Leidenszeit zu berücksichtigen.