97 Zugebenermassen unterscheiden sich auch diese Fälle in der einen oder anderen Weise von dem vorliegend zu beurteilenden. Sie zeigen aber, dass auch bei versuchter vorsätzlicher Tötung regelmässig klar tiefere Genugtuungssummen gesprochen werden. Selbst bei dauernden Funktionsbeeinträchtigungen, lange dauernder Arbeitsunfähigkeit oder sogar bleibender Teilinvalidität erreichen die Beträge nicht zwingend die vom Privatkläger geforderten CHF 60‘000.00. Vielmehr sind Summen im Bereich zwischen CHF 30‘000 und 40‘000.00 nicht unüblich.