Nach vorgängiger verbaler Auseinandersetzung von 2 Tätern mit Fusstritten im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes traktiert – u.a. leichte bis mittelschwere neuropsychologische Funktionsstörung nach Schädel-Hirn-Trauma, vorübergehende Schädigung eines Gesichtsnervs, Gefühlsstörungen im linken Arm, Schlafstörungen, rezidivierende Kopfschmerzen und posttraumatische Belastungsstörung – drei Monate Rehaklinik – Umschulung notwendig – 4 Jahre 100% Arbeitsunfähigkeit – Invaliditätsgrad 63% – Genugtuung nach OHG CHF 35‘000.00.